Monatsarchiv für Februar 2011

Du suchst im Moment im Archiv von Elo Blogging.

Preisgarantie oder Preisfestschreibung – (k)ein Unterschied

Preisgarantie oder Preisfestschreibung – wo liegt der Unterschied ?

Man sollte es nicht glauben, die Begriffe sind selbsterklärend und dennoch gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen. Ich möchte meine hier kund geben und auch zur Diskussion stellen, weil es einfach nervend ist, wenn durch um die Ecke denkend immer wieder  – auch auf Präsentationen -  nach meiner unbedeutenden Meinung falsche Erklärungen abgegeben werden.

Kurz gesagt:
Es gibt nicht wirklich einen Unterschied. Preisgarantie, Preisfixierung, Fixpreis, Preisfestschreibung …. . Mehrere Worte für ein und das Selbe. Ein preis soll für eine gewisse Zeit unverändert bleiben.
Viel wichtiger sind die ergänzenden Aussagen in Bezug auf Dauer und inhaltliche Begenzung.

So gibt es 2 übliche Arten der zeitlichen Eingrenzung:

  • für einen Zeitraum von …. , also eine relative Zeitangabe (Dauer des Angebotes,  z.B. 1 Jahr)
  • bis zu einem konkreten Zeitpunkt, also eine absolute Zeitangabe (Bis zum 31.12.2020).

und die Besonderheiten bei Stromlieferverträgen :

Eingrenzung auf die Preisbestandteile
Ein weiteres, zu beachtendes Kriterium ist der Bestandteil des Preises, welcher festgeschrieben wird. Werden keine weiteren Einschränkungen vorgenommen, so bezieht sich die Festschreibung auf den kompletten Preis. Zumeist gibt es jedoch im „Kleingedruckten“ noch Präzisierungen wie :

  • bezieht sich nur auf den Nettopreis
  • gilt nicht für staatlich verordnete Preisänderungen wie Mehrwertsteuer, KWK- oder EEG- Abgaben sowie anderwertige Steuern

Neuerdings ist es „Mode“, in den AGBs darauf hin zu weisen, dass eine durch staatliche Abgabenerhöhung bedingte Preiserhöhung kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Das dies auch tatsächlich so ist, wage ich zu bezweifeln. Es klingt zwar logisch, aber Recht hat bekanntlich nichts mit Logik zu tun. Üblicherweise vergießen Stromanbieter Krokodielstränen, wenn es derartige Preiserhöhungen gibt, nutzen aber die Gelegenheit, um möglichst unauffällig selber noch ein paar Centpunte drauf zu packen.

Was ist besser – die relative Zeitangabe oder fester Termin  ?
Letztlich muss dies jeder für sich entscheiden. Wenn ich die Wahl hätte und dies das Einzig zu bedenkende Kriterium wäre, würde ich mich für die Preisfestschreibung mit festem Termin entscheiden. Und das aus gutem Grund:

Auf Grund dessen, dass Kunden zu unterschiedlichsten Zeitpunkten dem Stromtarif beitreten, hat die Preisgarantie sehr kundenspezifische Eigenschaften, denn die Garantie beginnt immer dann zu laufen, wenn die Stromlieferung einsetzt.
Die Preisfestschreibung dagegen, endet für alle Kunden in diesem Tarif einheitlich an einem ganz bestimmten Stichtag, egal wann der Kunde zum Kunden wurde und wann die Belieferung einsetzt. Es ist also gut möglich, dass ein Kunde  12 Monate lang einen festen Preis zahlt, während ein anderer mal gerade 4 Wochen eine solche Sicherheit hat.  Dagegen kann es bei einer Preisgarantie durchaus sein, dass jemand, der früher in den Vertrag eingetreten ist, schon von einer Preisanhebung betroffen ist, während ein zum späteren Zeitpunkt abgeschlossener Vertrag noch durch die Preisgarantie geschützt ist. Es ist also durchaus wahrscheinlich, dass Kunden mit einem bereits länger laufenden Vertrag im gleichen Tarif mehr bezahlen muss, als jemand, der gerade erst den Abschluss getätigt hat. Es ist auch gut möglich, dass zum Zeitpunkt der Preiserhöhung für meinen Vertrag, der gleiche Tarif für Neukunden deutlich günstiger (vielleicht sogar zu den alten Konditionen) angeboten wird.
In diesem Umstand liegt eine gewisse Willkür des Anbieters, welcher natürlich so kalkulieren muss, dass er am Ende insgesammt noch einen möglichst hohen Gewinn einfährt.
Aus meiner Sicht ist die Preisfestschreibung die fairere Variante, denn hier gilt stets ein Preis für alle Kunden eines Tarifes.
Bisher habe ich solche Preisfestschreibungen nur bei Einkaufsgemeinschaften gesehen.

Was meinen Sie dazu ? Sie kennen keine Einkaufsgemeinschaft ? Lassen Sie sich doch hier mal ein Angebot machen.

Geschrieben von Erhard Lotta am 16. Februar 2011 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | Keine Kommentare