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So kündige ich Verträge richtig !

Übersicht:

  1. Laufzeit von Stromlieferverträgen und Gaslieferverträgen
  2. Wie funktioniert das nun mit der Kündigung ?
  3. Wie sollte eine Kündigung aussehen ?
  4. Mögliche Stolpersteine

1. Laufzeit von Strom- und Gaslieferverträgen
Wer schon mal seinen Stromanbieter oder seinen Gasanbieter gewechselt hat, weiß, dass man dazu zunächst beim alten Anbieter kündigen muss.  Prinzipiell gibt es verschieden Arten der Kündigung, die stets in den AGB geregelt sind. Man unterscheidet 2 Arten von Verträgen

  • Laufzeitverträge
  • Verträge auf unbestimmte Zeit

Während die erste Art nicht gekündigt werden braucht, sondern am Ende der Laufzeit die Vereinbarung automatisch ausläuft, enden Verträge mit unbestimmter Laufzeit durch Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen oder durch einseitige Kündigung. Strom- und Gas-Lieferverträge enden im Allgemeinen durch einseitige Kündigung. Dabei gibt es zwei Kündigungsarten:

  • Kündigung zum Ende der Erstvertragslaufzeit oder der automatischen Verlängerung (reguläre oder auch ordentliche Kündigung)
  • außerordentliche Kündigung (nach Sonderkündigungsrecht)

Unter welchen konkreten Bedingungen welche Kündigungsmöglichkeit besteht, wird in den AGB geregelt. Das Lesen des vorliegenden Artikels erspart Ihnen demnach nicht das Nachlesen der entsprechenden Abschnitte in den AGB, soll Ihnen jedoch das Verständnis darüber erleichtern und Hinweise für den konkreten Kündigungsfall geben. Als Rechtsberatung ist dieser Artikel nicht gedacht und auch nicht geeignet.

2. Wie funktioniert das nun mit der Kündigung
angenommen, Sie wollen Ihren Strom- oder Gasbezug nicht vollständig einstellen, macht es Sinn, sich zunächst einen neuen Anbieter zu suchen. Dieser übernimmt für Sie in der Regel sämtliche Ummeldeformalitäten. Sie brauchen beim neuen Anbieter also lediglich einen Lieferantrag stellen und beauftragen den neuen Lieferanten mit allen Ummeldeformalitäten. Dieser wird die Kündigung des Voranbieters vornehmen und auch alle notwendigen Ummeldungen beim zuständigen Netzbetreiber für Sie erledigen.  Der neue Anbieter ist dabei aber auch an die im Altvertrag festgeschriebenen Kündigungsfristen gebunden. Eine Umstellung ist demnach nur möglich, wenn Sie der aktuelle Anbieter aus dem Liefervertrag entlässt. In den meisten Fällen kann man sich jedoch bis zu 6 Monaten im Voraus die Konditionen des neuen Anbieters  sichern lassen.

Bisher enthalten alle Lieferverträge ein Preiserhöhungsklausel, welche besagt, dass der Kunde im Fall einer Preiserhöhung stets ein Sonderkündigungsrecht hat. Allerdings besteht dieses zumeist nur für kurze Zeit. In der Regel sind es 14 Tage. Auch hierzu geben die AGB konkrete Auskunft.  Verfehlt man dieses Zeitfenster, läuft der Vertrag mit den neuen Preisbedingungen weiter.  Um sicher zu gehen, dass man aus dem Altvertrag entlassen wird, ist es unbedingt erforderlich, diesen Termin einzuhalten. Das kann und will der neue Anbieter nicht zusagen. In diesem Fall bleibt nur die Möglichkeit selbst zu kündigen.

3. Wie sollte eine Kündigung aussehen ?
Das Aussehen der Kündigung ist nebensächlich (formlose Kündigung), nicht aber der Inhalt. Folgende Informationen sollten unbedingt in einer Kündigung enthalten sein :

  • Adresse des Vertragspartners (in unserem Fall also des alten Strom- bzw. Gaslieferanten)
  • Adresse der Lieferstelle
  • die Vertragsnummer
  • die Zählernummer
  • Betreff (ordentliche Kündigung oder außerordentliche Kündigung)
  • Datum, an dem die Kündigung wirksam werden soll (Bsp.: mit Ablauf zum 31. 01. ), also dem nächstmöglichen Kündigungstermin
  • bei einer außerordentlichen Kündigung bitte auch das Datum des Mitteilungsschreibens zur Preiserhöhung und den Grund der Kündigung (in unserem Fall: angekündigte Preiserhöhung)
  • nicht vergessen, die Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung
  • das Datum des Kündigungsschreibens
  • persönliche Unterschrift

Um sicher zu stellen, dass das Schreiben nachweislich auch an kommt, sollte die Kündigung undbedingt als “Einschreiben” versandt werden. Noch besser, Einschreiben mit Rückschein. Empfehlenswert ist es auch, die Kündigung vorab per Fax oder eMail zu versenden. Zumindest beim Fax hat man so einen zusätzlichen Versandnachweis.

4. Mögliche Stolpersteine

Nicht jeder Lieferant ist erfreut, wenn der Kunde seinen Vertrag auflöst. Deshalb wird er im Fall einer Kündigung nicht unbedingt auf die eigentliche Absicht des Kunden Rücksicht nehmen, sondern streng auf die Einhaltung der Richtigkeit der Angaben in der Kündigung achten.
So könnte eine außerordentliche Kündigung auf Grund einer Preiserhöhung, mit der Begründung, “ … da die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, kann der Kündigung nicht statt gegeben werden …”, leicht zurück gewiesen werden, wenn der Kündigungsgrund – Preiserhöhung – nicht genannt wird und somit kein Grund für eine außerordentliche Kündigung genannt wird.

Aber auch Fehler in der Bezeichnung der Lieferstelle, des Vertragspartners oder der Vertragsnummer oder der Zählernummer, könnten Grund für eine Zurückweisung sein, da der Vertragspartner nicht eindeutig zuordenbar ist. Für die Bestätigung oder Zurückweisung einer Kündigung gibt es keine eindeutigen Zeiträume. Daher kann es durch eine Zurückweisung durchaus vorkommen, dass das Zeitfenster für eine außerordentliche Kündigung nicht mehr eingehalten werden kann.  Ein Schelm, der arges dabei denkt.

Fehler bei der Vertragsumstellung lassen sich vermeiden, wenn Sie sich an Vorgaben aus Muster-Kündigungsvorlagen halten. Solche Vorlagen gibt es z.B. bei der Stiftung Warentest oder wenn Sie sich ein handverlesenes Angebot erstellen lassen, fragen Sie Ihren Energieberater danach.

Geschrieben von Erhard Lotta am 13. Dezember 2011 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | 2 Kommentare

Was können wir gegen die Erhöhung bei Strom und Gas tun ?

Wir können nichts gegen die Erhöhung der Energiepreise tun, egal, ob diese durch höhere Erzeugerpreise verursacht werden oder durch “gut gewollte” Umverteilung von Vermögen durch unsere Regierung:

http://www.wdr.de/tv/monitor//sendungen/2011/1027/eeg.php5

Was wir aber tun können ist, für Sie und mit Ihnen gemeinsam den für Ihre Region preisgünstigsten Strom am Markt beschaffen und Ihnen auf verschiedene Art helfen, weniger zu verbrauchen, ohne sich einschränken zu müssen.

Dabei legen wir Wert auf die Fairness des Anbieters und schlagen keinen Tarif vor, der darauf ausgerichtet ist, Kunden zu fangen, und über versteckte oder schwer durchschaubare  AGB Klauseln, insbesondere über spätere  Preiserhöhungen hinaus, zu binden.
Lassen Sie uns also mit dem Einfachsten beginnen. Wechseln Sie zu einem preisgünstigeren Anbieter. Auf Wunsch gern durch eine Handvermittlung.

Sie möchten wissen, wo man ein handverlesenes Angebot erhält ?
Zum Beispiel hier: http://energie.ipelo.de

Geschrieben von Erhard Lotta am 28. November 2011 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | Keine Kommentare

Grün, Gelb oder doch farblos? Die Maschen der Stromanbieter

Welche Farbe hat Dein Strom ? Grün, gelb oder doch farblos ?

Eigentlich wissen wir es doch alle. Strom hat keine Farbe, man sieht ihn nicht, er ist geruchs- und geschmacklos. Seine Qualiäten liegen in der Konstanz von 230V~ und 50Hz, die möglichst genau dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden soll. In Deutschland gibt es ein Verbundnetz und jeder bekommt den gleichen Strom. Dieser wird von den verschiedensten Kraftwerktypen erzeugt und dann gemäß Anforderung in das Verteilernetz eingespeist. Für den ordentlichen Zustand des Verteilernetzes ist der sog. Netzbetreiber verantwortlich, für die Abrechnung der entnommenen Energie ist der Stromanbieter verantwortlich.

Der Preis des Stromes
Zunächst sollte man wissen, dass sich der Strompreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen setzt:

  1. Erzeugerpreis
  2. Netzgebühren (Errichtung, Wartung, zumeist auch Zählerbetrieb u. Ablesung)
  3. Durchleitungsgebühren (kommunale Konzession)
  4. Umlage staatlicher  Förderungen (wie KWK und EEG)
  5. Stromsteuer (ehemals Öko-Steuer)
  6. Umsatzsteuer

Auf die Preisanteile 1 bis 3 schlägt nun der Stromanbieter seine Kosten incl. Gewinnanteil drauf. Am Ende wird alles nochmals mit dem Punkt 4, der Umsatzsteuer, beaufschlagt.
Der Fairnes halber soll erwähnt werden, dass der Erzeugerpreis nur ungefähr 1/3 des Strompreises ausmacht.
Da die Stromanbieter unterschiedliche Kosten und Gewinnaufschläge haben, unterscheiden sich auch deren Preise.

Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle ?
Für den Endverbraucher, also Sie, ändert sich augenscheinlich nur die Abrechnungsstelle (neuer Anbieter) und Ihr Einkaufspreis.  Der Wechsel zu einem anderen Anbieter wird Ihnen leicht gemacht. Sie stellen einen Antrag an den Stromanbieter Ihrer Wahl und mit der Annahme des Antrages durch den Anbieter gehen Sie ein Vertrgasverhältnis mit ihm ein. Die entsprechenden Bedingungen sind in den AGB geregelt. Den Papierkram (Kündigung des Altanbieters und Information des Netzbetreibers) übernimmt in der Regel der neue Anbieter für Sie.

Wo Öko drauf steht, ist noch lange nicht Öko drin. Das dem so ist, ist eigentlich verständlich, denn Öko-Stromerzeugung ist weitestgehendst noch nicht jeder Zeit nach Belieben verfügbar. Denken Sie nur mal an Photovoltaik-Strom oder Strom aus Winkdkraft. Damit garantiert werden kann, dass für jeden, der Ökostrom bezahlt hat auch Öko-Strom geliefert wird, wurde der RECS-Handel eingeführt. Dabei handelt es sich um Öko-Stromzertifikate, die die Hauptlastverteilung veranlassen, die bestellten Mengen an Öko-Strom immer dann einzuspeisen, wenn diese verfügbar sind. Der bezahlte Ökostrom wird also geliefert, nur nicht immer zu der Zeit, wo der Besteller den Strom abnimmt (Mengengleichheit). Allerdings gibt es auch Möglichkeiten der Manipulation mit Stromzertifikaten, die eine art Etikettenschwindel zulassen. Bei Interesse, bitte hier nachlesen. Schlussfolgerung: Wo Öko drauf steht, muss noch lange nicht Öko drin sein.

Mit welchen Marketinginstrumenten (oder auch Tricks) werden nun die potentiellen Kunden – also Sie – beworben ?

  • Wechselbonus und/oder freie kWh
    Bonus und freie kWh sind als Anreiz zum Wechsel gedacht und werden nur einmalig mit der ersten Jahresabrechnung gewährt. Leider ist es so, dass diese Anreize nur zu einem kleinen Prozentsatz (ca. 4%) tatsächlich gewährt werden.  Viel zu oft werden diese Verträge noch vor Ablauf des 1. Vertragsjahres auf Grund von Preiserhöhungen, die den Vertrag gegenüber anderen Anbietern unrentabel machen, durch den Kunden gekündigt. Wer andererseits die Mindestkündigungsfrist zum Jahresende verpasst, erhält zwar die versprochenen Boni, ist dann aber für ein weiteres Jahr fest gebunden. Nur wer sich streng an die in den AGB verankerten Regeln hält, hat eine Chance zum Ende des ersten Vertragsjahres aus dem Vertrag zu gehen (aus welchem Grund auch immer) und dennoch die Boni mit zu nehmen. Allerdings kann es passieren, dass der Stromanbieter den Anspruch dennoch streitig stellt und dem Kunde lediglich der Klageweg bleibt. Erfahrungsgemäß klagen die Kunden nicht, so dass hier in jedem Fall der Anbieter der Gewinner ist.
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  • Garantieversprechen
    hier verweise ich auf meinen Artikel “Preisgarantie oder Festpreis …”
    Nur soviel, mir ist eine Preisfestschreibung auf einen festen Termin lieber als eine Preiszusage über bspw. 6 Monate. Die Zusicherung auf einen festen Termin gilt für alle Kunden, egal, wann sie den Vertrag abgeschlossen haben. Alle bekommen also den gleichen Preis und das finde ich fair.
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  • Strompakete
    Alle Strompakete, die ich bisher gesehen habe, sind im Grunde Mogelpackungen. Warum ? Nun, unter einem Strompaket verstehe ich, dass ich für eine ganz bestimmte Strommenge in einem festgelgeten Zeitraum, einen festen Preis zahle. Ich kaufe also im Voraus. Wenn man mal davon absieht, dass man mit einer Vorauszahlung ein nicht zu unterschätzendes Risiko eingeht, denn die Vorauszahlung geht in das pfändbare Vermögen des Stromanbieters ein, ohne dass ich auch nur den gerignsten Einfluß auf die Verwendung meines Geldes habe. Das kann für alle schlimm ausgehen, wie jüngst bei TDF geschehen.
    Was ich meine ist, dass durch den Kauf eines Strompaketes noch lange nicht sicher ist, dass ich nicht im Fall einer allgemeinen Strompreiserhöhung – aus welchem Grund auch immer – am Jahresende noch nachzahlen muss. Außerdem, wer mehr verbraucht als im Paket enthalten, zahlt einen am Ende den Mehrverbrauch zu einem deutlich höheren Preis. Wer dagegen das Paket nicht vollständig verbraucht, erhält in der Regel keine Rückvergütung.
    Man sollte sich schon genau überlegen, ob man so ein Strompaket haben möchte, wenngleich der Preis recht reizvoll sein kann. Auf jedenfall sollte man den eigenen Bedarf ziehmlich genau kalkulieren und rechnen.

Fazit :

Wechseln lohnt sich auf jeden Fall, denn warum mehr bezahlen als notwendig. Über Vergleichsrechner ist es relativ unkompliziert einen Stromanbieter zu finden. Es lohnt jedoch, genau hin zu sehen, denn der Teufel steckt im Detail. Wer immer den möglichst niedrigsten Preis haben will, muss genau rechnen und auf vertragliche Regeln achten und diese peinlich genau einhalten. Auffällig bei den Verlgeichsrechnerangeboten ist, dass hier mit Neugkundenboni gelockt wird. Nach Ablauf der zugesicherten Preisbindung wird der Preis mit großer Wahrscheinlichkeit angehoben, wobei oftmals immernoch der ursprünglich günstige Preis für Neukunden gilt. Das ist unverständlich, denn man sollte gerade treue Kunden belohnen, was aber bisher noch niemand macht. Und, im Vertrauen, was glauben Sie, wer den Wechselbonus bezahlt, wenn er denn ausgezahlt wird ? Richtig, Sie selbst, im ersten Jahr.

Wer Öko-Strom kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sein Beitrag nur marginal (also nebensächlich, geringfügig, unbedeutend) zur Schaffung erneuerbarer Energie beiträgt. Es ist mehr ein öffentliches Sinnesbekenntnis, denn für die Förderung erneuerbarer Energie bezahlt eh schon jeder mit der im Strompreis enthaltenen Stromsteuer.

Auch Charity mit Energievertrieb zu verbinden ist nichts weiter als ein Marketinginstrument des Stromanbieters, um Menschen glauben lassen zu wollen, das der Stromlieferant für den Kunden eine Spende tätigt. Logischerweise ist das aber nicht der Fall.  Das gespendete Geld wird natürlich aus dem Kundenumsatz generiert und ist schon im Preis kalkuliert.  Ok, die Logistik der Spendenabführung wird vom Lieferanten übernommen. Wem es also zuviel oder zu umständlich ist, jährlich Spenden an seinen Vorzugsverein zu überweisen, sollte dieses Angebot nutzen. Wahrscheinlich wäre aber bei einem anderen Stromanbieter noch mehr Sparpotential drin,  so dass auch die selbstgetätigte Spende höher sein könnte.

Warum nicht mal ein handverlesenes Angebot erstellen lassen ?  Ein Handelsvertreter, der auch Mehrfachvertreter ist, sollte in der Lage sein, das zu Ihnen passende Angebot heraus zu suchen. Dabei ist es nicht wirklich wichtig, für wieviel verschiedene Anbieter der Handelsvertreter vermitteln kann, sondern, dass er den Richtigen für Sie dabei hat. Wichtig wäre also, dass Sie ihm auch mitteilen, worauf es Ihnen ankommt.

Handverlesen Angebote kann man sich z.B. hier einholen:

http://strom-gas-energie.ipelo.de

Geschrieben von Erhard Lotta am 15. Juni 2011 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | 469 Kommentare

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