Archiv für das Tag 'Gasanbieterinsolvenz'

Du suchst im Moment im Archiv von Elo Blogging.

Energieanbieter und Insolvenz

Aus Fehlern anderer lernen !

Es ist erst wenige Wochen her, als zuerst Flexstrom und danach Flexgas vom Markt ging. Eigentlich wollte ich mich aus der Diskussionen bzw. auch der Häme rund um Flexstrom raus halten. Der Grund ist, dass ich seit 3 Jahren keine Verträge mehr an Flexstrom und Töchter vermittelt habe, ich aber auch der Meinung bin, dass jedes Unternehmen der Branche, welches in die Insolvenz geht, dem Ansehen der Energieanbieter und uns Berater schadet.

Flexstrom war nun mal bekannt für seine argwöhnischen Geschäftsbedingungen. Spätestens, als der erste von mir vermittelte Kunde, nach dem 1. Jahr der lt. AGB zugesagte Bonus verweigert wurde, war für mich klar, diesen Anbieter nicht mehr zu empfehlen.

Flexstrom war nicht das erste Energievermittlerunternehmen welches in Insolvenz ging und wird auch nicht das Letzte sein. Deshalb möchte ich Ihnen die Chance bieten, aus den Gegebenheiten zu lernen.

Das Erste, was man lernen konnte ist, niemand musste im Dunkeln sitzen. Die Umschaltung auf den Grundversorger klappt reibungslos. Also, die Energieversorgung ist sicher, auch wenn der Anbieter in die Insolvenz geht.

Was lernen wir noch ?

  • Wer monatliche Abschläge vereinbart und sonstige Vorauszahlungen meidet, erleidet durch die Insolvenz des Anbieters kaum Schaden
  • Bonuszahlungen (welcher Art auch immer) sind Lockmittel, auf die man in aller Regel nur Anspruch hat, wenn man sich längere Zeit an das Unternehmen bindet, egal zu welchen nachfolgenden Konditionen. Deshalb, vergleichen Sie Angebote immer ohne Berücksichtigung von zugesagten Boni.
  • Lesen Sie die Vertragsunterlagen, denn unterschreiben müssen Sie sie eh. Sollten Sie etwas nicht verstanden haben, fragen Sie.
  • Wenn Sie sich nicht ständig neu nach günstigeren Anbietern umsehen möchten, wählen Sie einen Tarif mit Preisgarantie bis 2 Jahre. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Garantiezusagen auch Geld kosten, denn um lange Garantien zu gewähren, muss man Sicherheiten einkalkulieren und diese werden auf den Preis umgelegt.
  • Falls es Ihnen zu mühselig ist, sich ständig am Markt um zu schauen oder Vergleichsrechner für Sie nicht aussagekräftig genug oder zu verwirrend sind, wenden Sie sich an einen seriösen Vermittler, der Ihnen ein handverlesenes Angebot erstellt. Wenden Sie sich auch an ihn, falls Ihr aktueller Stromversorger die Preise erhöht und bitten Sie ihn, um ein neues Angebot.
  • Seriöse Vermittler kennen die Branche und greifen auf Angebote aus Vermittlerpools zurück. Vermittlerpools kann man im allgemeinen vertrauen, denn dort fließen die Erfahrung Vieler ein. Nach dem Motto: „Gemeinsam wissen wir mehr !“

Was machen, wenn der Energieanbieter Insolvenz anmeldet ?

  • Ruhe bewahren, denn dies hat keine Bedeutung für laufende Verträge. Alle Verträge behalten Ihre Gültigkeit. Prüfen Sie vorsorglich Ihre Kündigungsmöglichkeiten in den AGB (Restlaufzeit des Vertrages, Möglichkeit einer regulären Kündigung, Sonderkündigungsrecht).
  • Sollten Sie von Ihrem Anbieter oder Ihrem Grundversorger darüber informiert werden, dass Ihr Anschluß in die Grundversorgung übernommen wurde, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nutzen Sie dieses und kündigen Sie Ihrem alten Anbieter. Erfassen Sie den aktuellen Zählerstand und teilen Sie diesen dem Unternehmen mit (Sonderkündigungsgrund, Kündigungsdatum, Rücknahme der Einzugsermächtigung und Zählerstand sollten angegeben werden).
  • Wenden Sie sich an Ihren Vermittler und bitten ihn um ein neues Angebot. Der Vermittler wird Ihnen bei Bedarf auch bei der Kündigung Behilflich sein.
  • Prüfen Sie, ob Sie in Vorauszahlung gegangen sind. Falls ja, ermitteln Sie die Höhe Ihrer Ansprüche und teilen Sie diese dem Insolvenzverwalter mit.

Immer wieder betreten auch neue Stromanbieter den Markt. Manche heben sich mit besonders günstigen Preisen für den Verbraucher von anderen ab. Hier sollte man entsprechende Vorsicht walten lassen und die Verträge genau studieren. Dazu in einem späteren Artikel mehr.

Ich hoffe, dass diese Informationen für Sie von Nutzen sind und Sie sich trotz der „Gefahren“ einer Insolvenz des Energieanbieters, nicht beirren lassen und auch künftig Ihr Sparpotential im Anbieterwechsel suchen, denn das ist die einzige Möglichkeit, das Monopol der großen Stromanbieter zu brechen.

http://energie.ipelo.de

Geschrieben von Erhard Lotta am 25. Juni 2013 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | Keine Kommentare