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Mobil und lokal – Trend oder Paradigmenwechsel im Internet ?

Erst elektronische Post, dann WWW für alle, danach Web 2.0 und nun ein neuer Paradigmenwechsel:  Das Internet wird mobil und lokal zu gleich.

Neue Trends erkennen und rechtzeitig nutzen ist das Geheimnis des finanziellen Erfolges. Das trifft insbesondere auf das Internet zu. Nachdem  Web 2.0, welches im Wesentlichen  durch die Bildung von Social-Networks gekennzeichnet ist, wird das Internet mobil und lokal. Haben bisher lediglich große Unternehmen vom Internet wirklich partizipiert, gibt es jetzt neue Wege, die insbesondere für die Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) von Interesse sind.

Der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen Nutzung des Internets besteht darin, dass auf dieses Weise alle im Network befindlichen Teilnehmer kurzfristige Offerten von Anbietern in ihrer Region (Umkreis 50 … 100 km) erhalten können. Das seit 2 Jahren weltweit agierende Unternehmen “Groupon” macht es vor. Leider hat man hier keine Möglichkeit selber am Umsatz beteiligt zu werden, es sei denn, man kauft sich Aktien, welche nach dem bevorstehenden Börsengang erhältlich sein werden. Allerdings gibt es eine Alternative. Welche das ist und welche Auswirkung diese auch auf Ihr Marketing haben kann, wie Ihre Community mobil wird, wie alle dabei verdienen und vieles mehr, erfahren Sie, wenn Sie hier Ihre eMailadresse hinterlegen, denn dann erhalten Sie den Link zur Präsentation und den Link zur Registrierung für ein Network, welches dauerhaft kostenlos sein wird :


* Name :

* Email :


PS: Dauerhaft kostenlos, aber einträglich für alle. Mitlglieder erhalten neben der Umsatzbeteiligung auch die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung von VideoMail und sehr preiswerten Video-Konferenz-Tools. Noch ist das Unternehmen in der Prelaunch, beste Zeit also, für eine Positionierung.

Zusammenfassung

1. Videomail-Account kostenlos
2. Mitgliedschaft dauerhaft kostenlos
3. Internetseite kostenlos
4. Backoffice kostenlos
5. kein Verkauf

Geschrieben von Erhard Lotta am 14. März 2011 | Abgelegt unter Allgemein | 379 Kommentare

Networkmarketing und Partnervertrag (bzw. MLM und AGB)

Neue Ethik im Networkmarketing sollte einhergehen mit entsprechend festgelegten Regeln. Im Grunde ist es egal, ob diese Regeln im Businessplan, in den sog. AGBs oder in Partnerverträgen geregelt werden.  Wichtig ist, dass die Spielregeln irgendwo festgehalten wurden. Ich habe es erlebt, dass  bei Unternehmen in der Prelaunch oder auch schon nach Start keine verbindlichen AGBs hatten. Auf Anfrage kam dann die Info : “… das wird schon” oder auch “.., so wichtig sind die nicht, schließlich braucht man die nur im Streitfall”. Das mag ja so sein. Regeln sind immer für den Streitfall gemacht, nämlich für den Fall, dass der Partner etwas macht, womit der andere so nicht einverstanden ist oder einer der Partner nicht mehr genau weiss, nach welchen Regeln man eigentlich zusammen arbeiten wollte.  Ich habe es auch erlebt, dass in Präsentationen Dinge als selbstverständlich deklariert wurden, die von den AGB nicht gedeckt waren. Regeln schriftlich zu vereinbaren hat den  Vorteil, dass man sich bereits im Vorfeld entscheiden kann, ob man diese akzeptieren möchte oder nicht. Insofern kann man sich und dem Unternehmen Zeit und Ärger sparen.

Natürlich sind AGBs ebenso wenig unumstößlich wie Business- oder Vergütungspläne. Das muss nicht  immer ein Nachteil für den Partner sein und kann ggf. auch die Chance eines Rückzuges aus dem Vertrag sein.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und will sich auch nicht als juristischer Ratgeber verstanden wissen, sondern soll allgemein auf die Problematik aufmerksam machen, die es speziell beim Eingehen von Partnerschaften im Rahmen von Networks gibt.

Was sollte man also in den AGBs oder im Partnervertrag klarstellen ? Ich schreibe hier nicht aus Sicht des Lizenzgebers, sondern aus der Sicht des Networkers, der in solchen Verträgen immer am kürzeren Hebel sitzt .

  • Networker sind keine Handelsvertreter im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), sondern selbständige Händler. Während Handelsvertreter Geschäfte für ein Vertragsunternehmen vermitteln, betreiben Händler (Einzelhändler) ein eigenes Handelsgewerbe auf eigene Rechnung.
  • Rechtlich werden zwar Networker mangels aktueller Gesetzesgrundlage oftmals als Handelsvertreter
    behandelt, sind jedoch nur dann wirklich Handelsvertreter, wenn sie einen ausdrücklichen
    Handelsvertretervertrag haben. Dieser ist im Network Marketing allerdings eher selten zu finden.
  • Ein Networker (Einzelhändler) arbeitet auch nicht für “sein” Mutterunternehmen, sondern betreibt sein eigenes Unternehmen. Das Networkunternehmen ist lediglich Lieferant und gewährt die lt. Marketingplan und Vertragsbedingungen ausgewiesenen Zusatzleistungen.
  • Ein Networker ist selbständiger Einzelhändler bzw. Vermittler (ohne kostenintensiven Laden, Angestellte, Equipment), nutzt dennoch sehr günstig bis kostenlos ein bereits “schlüsselfertiges” Gesamtkonzept (ähnlich wie beim Franchising) und kann ähnlich einem Handelsvertreter im Direktvertrieb vor Ort am Kunden arbeiten, ohne von den sonst  üblicherweise anhaftenden Nachteilen beeinträchtigt zu werden.
  • Grundsätzlich ist der Networker also ein selbständiger Partner, d.h., dass er als solcher die Geschäfte nach den Vorgaben eines ordentlichen Kaufmannes abzuwickeln hat. Das bedeutet auch, Selbstverantwortung in Bezug auf Sozialversicherung und Steuern. Er trägt Verantwortung für sein Geschäft und seine Handlungen ! Vertragsabschlüsse zwischen dem Lizenzgeber und dem Partner sind Verträge unter Kaufleuten. Wer also im MLM tätig werden will, sollte sich dessen bewußt sein. Dies fordert nicht zu letzt auch vor Unterschriftsleistung, das “Kleingedruckte” zu lesen und zu verstehen. Nicht alles, was vertraglich vereinbart wird, ist auch einklagbar (Sittenwidrigkeiten, Täuschung, offenbare Übervorteilung, fehlende Gegenleistungen,…). Verlassen sollte man sich aber nicht darauf.
  • Die NW-Firma ist daran interessiert, dass diese Partner auch als Selbständige agieren und nicht indirekt nur Scheinselbständige sind und ggf. nach Steuer- und Sozialgesetzgebung nicht doch unter die Rubrik “Arbeitnehmer” fallen. Letzteres könnte zur Folge haben, dass die NW-Firma nachträglich zur Zahlung von Sozialbeiträgen herangezogen werden könnte. Ein weiterer Grund für eine unabhängige Partnerschaft, ist die Art der Bezahlung, die auf Provisionsbasis im Erfolgsfall – manchmal auch in Form der Handelsspanne, stets aber ohne Grundgehalt – ausgerichtet ist. Vom Grundsatz her spricht nichts dagegen, es so zu handhaben.
  • Wenn ich nun denn schon als unabhängiger Vertragspartner agiere, dann bitteschön auch mit den Freiheiten einer Unabhängigkeit. Darunter verstehe ich, dass mir keine Firma vorschreibt, wie und in welchem Umfang ich vertragliche Bindungen mit Dritten eingehe, es keine Auflagen in Bezug auf Umsatz gibt und mir niemand vorschreibt, wo ich meine Produkte / Dienstleistung anbiete.
  • Ein Networker, und somit selbständiger Unternehmer, sollte demnach das unbenommene Recht haben, mit einem oder mehreren Lieferanten eigener Wahl zusammen zu arbeiten. Die unternehmerische Freiheit ist gesetzlich garantiert. Was bei bei Handelsvertreterverträgen (Ausschluß von direkten Konkurrenzangeboten) durchaus üblich ist, ist im Networkmarketing nicht mehr zeitgemäß ( neue Ethik).
  • Sieht ein Vertrag ordentliche Kündigungen beider Seiten auch ohne Angabe von Gründen vor, verbirgt sich hier die Gefahr, dass man bei erreichen einer hohen Verdienststufe ohne Grund fristgemäß vom Unternehmen gekündigt werden kann, das sich dann einfach jeder weitere Provisionzahlung entziehen kann.
  • Kündigung sollten dem Partner vorbehalten bleiben und dem Unternehmen nur aus wichtigem Grund wie z. B. schwerwiegenden Vertragsverstößen durch den Partner (geschäftschädigendes Verhalten) möglich sein.
Dieser Artikel enthält Grundgedanken aus :
Norbert Warnke: "Network Marketing Fakten" ; eBook ( Ausgabe 01/2009)  

Geschrieben von Erhard Lotta am 27. November 2010 | Abgelegt unter Network Marketing | Keine Kommentare