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Grün, Gelb oder doch farblos? Die Maschen der Stromanbieter

Welche Farbe hat Dein Strom ? Grün, gelb oder doch farblos ?

Eigentlich wissen wir es doch alle. Strom hat keine Farbe, man sieht ihn nicht, er ist geruchs- und geschmacklos. Seine Qualiäten liegen in der Konstanz von 230V~ und 50Hz, die möglichst genau dem Endverbraucher zur Verfügung gestellt werden soll. In Deutschland gibt es ein Verbundnetz und jeder bekommt den gleichen Strom. Dieser wird von den verschiedensten Kraftwerktypen erzeugt und dann gemäß Anforderung in das Verteilernetz eingespeist. Für den ordentlichen Zustand des Verteilernetzes ist der sog. Netzbetreiber verantwortlich, für die Abrechnung der entnommenen Energie ist der Stromanbieter verantwortlich.

Der Preis des Stromes
Zunächst sollte man wissen, dass sich der Strompreis aus verschiedenen Bestandteilen zusammen setzt:

  1. Erzeugerpreis
  2. Netzgebühren (Errichtung, Wartung, zumeist auch Zählerbetrieb u. Ablesung)
  3. Durchleitungsgebühren (kommunale Konzession)
  4. Umlage staatlicher  Förderungen (wie KWK und EEG)
  5. Stromsteuer (ehemals Öko-Steuer)
  6. Umsatzsteuer

Auf die Preisanteile 1 bis 3 schlägt nun der Stromanbieter seine Kosten incl. Gewinnanteil drauf. Am Ende wird alles nochmals mit dem Punkt 4, der Umsatzsteuer, beaufschlagt.
Der Fairnes halber soll erwähnt werden, dass der Erzeugerpreis nur ungefähr 1/3 des Strompreises ausmacht.
Da die Stromanbieter unterschiedliche Kosten und Gewinnaufschläge haben, unterscheiden sich auch deren Preise.

Was passiert, wenn ich den Stromanbieter wechsle ?
Für den Endverbraucher, also Sie, ändert sich augenscheinlich nur die Abrechnungsstelle (neuer Anbieter) und Ihr Einkaufspreis.  Der Wechsel zu einem anderen Anbieter wird Ihnen leicht gemacht. Sie stellen einen Antrag an den Stromanbieter Ihrer Wahl und mit der Annahme des Antrages durch den Anbieter gehen Sie ein Vertrgasverhältnis mit ihm ein. Die entsprechenden Bedingungen sind in den AGB geregelt. Den Papierkram (Kündigung des Altanbieters und Information des Netzbetreibers) übernimmt in der Regel der neue Anbieter für Sie.

Wo Öko drauf steht, ist noch lange nicht Öko drin. Das dem so ist, ist eigentlich verständlich, denn Öko-Stromerzeugung ist weitestgehendst noch nicht jeder Zeit nach Belieben verfügbar. Denken Sie nur mal an Photovoltaik-Strom oder Strom aus Winkdkraft. Damit garantiert werden kann, dass für jeden, der Ökostrom bezahlt hat auch Öko-Strom geliefert wird, wurde der RECS-Handel eingeführt. Dabei handelt es sich um Öko-Stromzertifikate, die die Hauptlastverteilung veranlassen, die bestellten Mengen an Öko-Strom immer dann einzuspeisen, wenn diese verfügbar sind. Der bezahlte Ökostrom wird also geliefert, nur nicht immer zu der Zeit, wo der Besteller den Strom abnimmt (Mengengleichheit). Allerdings gibt es auch Möglichkeiten der Manipulation mit Stromzertifikaten, die eine art Etikettenschwindel zulassen. Bei Interesse, bitte hier nachlesen. Schlussfolgerung: Wo Öko drauf steht, muss noch lange nicht Öko drin sein.

Mit welchen Marketinginstrumenten (oder auch Tricks) werden nun die potentiellen Kunden – also Sie – beworben ?

  • Wechselbonus und/oder freie kWh
    Bonus und freie kWh sind als Anreiz zum Wechsel gedacht und werden nur einmalig mit der ersten Jahresabrechnung gewährt. Leider ist es so, dass diese Anreize nur zu einem kleinen Prozentsatz (ca. 4%) tatsächlich gewährt werden.  Viel zu oft werden diese Verträge noch vor Ablauf des 1. Vertragsjahres auf Grund von Preiserhöhungen, die den Vertrag gegenüber anderen Anbietern unrentabel machen, durch den Kunden gekündigt. Wer andererseits die Mindestkündigungsfrist zum Jahresende verpasst, erhält zwar die versprochenen Boni, ist dann aber für ein weiteres Jahr fest gebunden. Nur wer sich streng an die in den AGB verankerten Regeln hält, hat eine Chance zum Ende des ersten Vertragsjahres aus dem Vertrag zu gehen (aus welchem Grund auch immer) und dennoch die Boni mit zu nehmen. Allerdings kann es passieren, dass der Stromanbieter den Anspruch dennoch streitig stellt und dem Kunde lediglich der Klageweg bleibt. Erfahrungsgemäß klagen die Kunden nicht, so dass hier in jedem Fall der Anbieter der Gewinner ist.
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  • Garantieversprechen
    hier verweise ich auf meinen Artikel “Preisgarantie oder Festpreis …”
    Nur soviel, mir ist eine Preisfestschreibung auf einen festen Termin lieber als eine Preiszusage über bspw. 6 Monate. Die Zusicherung auf einen festen Termin gilt für alle Kunden, egal, wann sie den Vertrag abgeschlossen haben. Alle bekommen also den gleichen Preis und das finde ich fair.
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  • Strompakete
    Alle Strompakete, die ich bisher gesehen habe, sind im Grunde Mogelpackungen. Warum ? Nun, unter einem Strompaket verstehe ich, dass ich für eine ganz bestimmte Strommenge in einem festgelgeten Zeitraum, einen festen Preis zahle. Ich kaufe also im Voraus. Wenn man mal davon absieht, dass man mit einer Vorauszahlung ein nicht zu unterschätzendes Risiko eingeht, denn die Vorauszahlung geht in das pfändbare Vermögen des Stromanbieters ein, ohne dass ich auch nur den gerignsten Einfluß auf die Verwendung meines Geldes habe. Das kann für alle schlimm ausgehen, wie jüngst bei TDF geschehen.
    Was ich meine ist, dass durch den Kauf eines Strompaketes noch lange nicht sicher ist, dass ich nicht im Fall einer allgemeinen Strompreiserhöhung – aus welchem Grund auch immer – am Jahresende noch nachzahlen muss. Außerdem, wer mehr verbraucht als im Paket enthalten, zahlt einen am Ende den Mehrverbrauch zu einem deutlich höheren Preis. Wer dagegen das Paket nicht vollständig verbraucht, erhält in der Regel keine Rückvergütung.
    Man sollte sich schon genau überlegen, ob man so ein Strompaket haben möchte, wenngleich der Preis recht reizvoll sein kann. Auf jedenfall sollte man den eigenen Bedarf ziehmlich genau kalkulieren und rechnen.

Fazit :

Wechseln lohnt sich auf jeden Fall, denn warum mehr bezahlen als notwendig. Über Vergleichsrechner ist es relativ unkompliziert einen Stromanbieter zu finden. Es lohnt jedoch, genau hin zu sehen, denn der Teufel steckt im Detail. Wer immer den möglichst niedrigsten Preis haben will, muss genau rechnen und auf vertragliche Regeln achten und diese peinlich genau einhalten. Auffällig bei den Verlgeichsrechnerangeboten ist, dass hier mit Neugkundenboni gelockt wird. Nach Ablauf der zugesicherten Preisbindung wird der Preis mit großer Wahrscheinlichkeit angehoben, wobei oftmals immernoch der ursprünglich günstige Preis für Neukunden gilt. Das ist unverständlich, denn man sollte gerade treue Kunden belohnen, was aber bisher noch niemand macht. Und, im Vertrauen, was glauben Sie, wer den Wechselbonus bezahlt, wenn er denn ausgezahlt wird ? Richtig, Sie selbst, im ersten Jahr.

Wer Öko-Strom kauft, sollte sich darüber im Klaren sein, dass sein Beitrag nur marginal (also nebensächlich, geringfügig, unbedeutend) zur Schaffung erneuerbarer Energie beiträgt. Es ist mehr ein öffentliches Sinnesbekenntnis, denn für die Förderung erneuerbarer Energie bezahlt eh schon jeder mit der im Strompreis enthaltenen Stromsteuer.

Auch Charity mit Energievertrieb zu verbinden ist nichts weiter als ein Marketinginstrument des Stromanbieters, um Menschen glauben lassen zu wollen, das der Stromlieferant für den Kunden eine Spende tätigt. Logischerweise ist das aber nicht der Fall.  Das gespendete Geld wird natürlich aus dem Kundenumsatz generiert und ist schon im Preis kalkuliert.  Ok, die Logistik der Spendenabführung wird vom Lieferanten übernommen. Wem es also zuviel oder zu umständlich ist, jährlich Spenden an seinen Vorzugsverein zu überweisen, sollte dieses Angebot nutzen. Wahrscheinlich wäre aber bei einem anderen Stromanbieter noch mehr Sparpotential drin,  so dass auch die selbstgetätigte Spende höher sein könnte.

Warum nicht mal ein handverlesenes Angebot erstellen lassen ?  Ein Handelsvertreter, der auch Mehrfachvertreter ist, sollte in der Lage sein, das zu Ihnen passende Angebot heraus zu suchen. Dabei ist es nicht wirklich wichtig, für wieviel verschiedene Anbieter der Handelsvertreter vermitteln kann, sondern, dass er den Richtigen für Sie dabei hat. Wichtig wäre also, dass Sie ihm auch mitteilen, worauf es Ihnen ankommt.

Handverlesen Angebote kann man sich z.B. hier einholen:

http://strom-gas-energie.ipelo.de

Geschrieben von Erhard Lotta am 15. Juni 2011 | Abgelegt unter Rund um den Anbieterwechsel bei Strom und Gas | 469 Kommentare

Mobil und lokal – Trend oder Paradigmenwechsel im Internet ?

Erst elektronische Post, dann WWW für alle, danach Web 2.0 und nun ein neuer Paradigmenwechsel:  Das Internet wird mobil und lokal zu gleich.

Neue Trends erkennen und rechtzeitig nutzen ist das Geheimnis des finanziellen Erfolges. Das trifft insbesondere auf das Internet zu. Nachdem  Web 2.0, welches im Wesentlichen  durch die Bildung von Social-Networks gekennzeichnet ist, wird das Internet mobil und lokal. Haben bisher lediglich große Unternehmen vom Internet wirklich partizipiert, gibt es jetzt neue Wege, die insbesondere für die Klein- und Mittelständischen Unternehmen (KMU) von Interesse sind.

Der wesentliche Unterschied zur herkömmlichen Nutzung des Internets besteht darin, dass auf dieses Weise alle im Network befindlichen Teilnehmer kurzfristige Offerten von Anbietern in ihrer Region (Umkreis 50 … 100 km) erhalten können. Das seit 2 Jahren weltweit agierende Unternehmen “Groupon” macht es vor. Leider hat man hier keine Möglichkeit selber am Umsatz beteiligt zu werden, es sei denn, man kauft sich Aktien, welche nach dem bevorstehenden Börsengang erhältlich sein werden. Allerdings gibt es eine Alternative. Welche das ist und welche Auswirkung diese auch auf Ihr Marketing haben kann, wie Ihre Community mobil wird, wie alle dabei verdienen und vieles mehr, erfahren Sie, wenn Sie hier Ihre eMailadresse hinterlegen, denn dann erhalten Sie den Link zur Präsentation und den Link zur Registrierung für ein Network, welches dauerhaft kostenlos sein wird :


* Name :

* Email :


PS: Dauerhaft kostenlos, aber einträglich für alle. Mitlglieder erhalten neben der Umsatzbeteiligung auch die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung von VideoMail und sehr preiswerten Video-Konferenz-Tools. Noch ist das Unternehmen in der Prelaunch, beste Zeit also, für eine Positionierung.

Zusammenfassung

1. Videomail-Account kostenlos
2. Mitgliedschaft dauerhaft kostenlos
3. Internetseite kostenlos
4. Backoffice kostenlos
5. kein Verkauf

Geschrieben von Erhard Lotta am 14. März 2011 | Abgelegt unter Allgemein | 379 Kommentare

Networkmarketing und Partnervertrag (bzw. MLM und AGB)

Neue Ethik im Networkmarketing sollte einhergehen mit entsprechend festgelegten Regeln. Im Grunde ist es egal, ob diese Regeln im Businessplan, in den sog. AGBs oder in Partnerverträgen geregelt werden.  Wichtig ist, dass die Spielregeln irgendwo festgehalten wurden. Ich habe es erlebt, dass  bei Unternehmen in der Prelaunch oder auch schon nach Start keine verbindlichen AGBs hatten. Auf Anfrage kam dann die Info : “… das wird schon” oder auch “.., so wichtig sind die nicht, schließlich braucht man die nur im Streitfall”. Das mag ja so sein. Regeln sind immer für den Streitfall gemacht, nämlich für den Fall, dass der Partner etwas macht, womit der andere so nicht einverstanden ist oder einer der Partner nicht mehr genau weiss, nach welchen Regeln man eigentlich zusammen arbeiten wollte.  Ich habe es auch erlebt, dass in Präsentationen Dinge als selbstverständlich deklariert wurden, die von den AGB nicht gedeckt waren. Regeln schriftlich zu vereinbaren hat den  Vorteil, dass man sich bereits im Vorfeld entscheiden kann, ob man diese akzeptieren möchte oder nicht. Insofern kann man sich und dem Unternehmen Zeit und Ärger sparen.

Natürlich sind AGBs ebenso wenig unumstößlich wie Business- oder Vergütungspläne. Das muss nicht  immer ein Nachteil für den Partner sein und kann ggf. auch die Chance eines Rückzuges aus dem Vertrag sein.

Dieser Artikel erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und will sich auch nicht als juristischer Ratgeber verstanden wissen, sondern soll allgemein auf die Problematik aufmerksam machen, die es speziell beim Eingehen von Partnerschaften im Rahmen von Networks gibt.

Was sollte man also in den AGBs oder im Partnervertrag klarstellen ? Ich schreibe hier nicht aus Sicht des Lizenzgebers, sondern aus der Sicht des Networkers, der in solchen Verträgen immer am kürzeren Hebel sitzt .

  • Networker sind keine Handelsvertreter im Sinne des HGB (Handelsgesetzbuch), sondern selbständige Händler. Während Handelsvertreter Geschäfte für ein Vertragsunternehmen vermitteln, betreiben Händler (Einzelhändler) ein eigenes Handelsgewerbe auf eigene Rechnung.
  • Rechtlich werden zwar Networker mangels aktueller Gesetzesgrundlage oftmals als Handelsvertreter
    behandelt, sind jedoch nur dann wirklich Handelsvertreter, wenn sie einen ausdrücklichen
    Handelsvertretervertrag haben. Dieser ist im Network Marketing allerdings eher selten zu finden.
  • Ein Networker (Einzelhändler) arbeitet auch nicht für “sein” Mutterunternehmen, sondern betreibt sein eigenes Unternehmen. Das Networkunternehmen ist lediglich Lieferant und gewährt die lt. Marketingplan und Vertragsbedingungen ausgewiesenen Zusatzleistungen.
  • Ein Networker ist selbständiger Einzelhändler bzw. Vermittler (ohne kostenintensiven Laden, Angestellte, Equipment), nutzt dennoch sehr günstig bis kostenlos ein bereits “schlüsselfertiges” Gesamtkonzept (ähnlich wie beim Franchising) und kann ähnlich einem Handelsvertreter im Direktvertrieb vor Ort am Kunden arbeiten, ohne von den sonst  üblicherweise anhaftenden Nachteilen beeinträchtigt zu werden.
  • Grundsätzlich ist der Networker also ein selbständiger Partner, d.h., dass er als solcher die Geschäfte nach den Vorgaben eines ordentlichen Kaufmannes abzuwickeln hat. Das bedeutet auch, Selbstverantwortung in Bezug auf Sozialversicherung und Steuern. Er trägt Verantwortung für sein Geschäft und seine Handlungen ! Vertragsabschlüsse zwischen dem Lizenzgeber und dem Partner sind Verträge unter Kaufleuten. Wer also im MLM tätig werden will, sollte sich dessen bewußt sein. Dies fordert nicht zu letzt auch vor Unterschriftsleistung, das “Kleingedruckte” zu lesen und zu verstehen. Nicht alles, was vertraglich vereinbart wird, ist auch einklagbar (Sittenwidrigkeiten, Täuschung, offenbare Übervorteilung, fehlende Gegenleistungen,…). Verlassen sollte man sich aber nicht darauf.
  • Die NW-Firma ist daran interessiert, dass diese Partner auch als Selbständige agieren und nicht indirekt nur Scheinselbständige sind und ggf. nach Steuer- und Sozialgesetzgebung nicht doch unter die Rubrik “Arbeitnehmer” fallen. Letzteres könnte zur Folge haben, dass die NW-Firma nachträglich zur Zahlung von Sozialbeiträgen herangezogen werden könnte. Ein weiterer Grund für eine unabhängige Partnerschaft, ist die Art der Bezahlung, die auf Provisionsbasis im Erfolgsfall – manchmal auch in Form der Handelsspanne, stets aber ohne Grundgehalt – ausgerichtet ist. Vom Grundsatz her spricht nichts dagegen, es so zu handhaben.
  • Wenn ich nun denn schon als unabhängiger Vertragspartner agiere, dann bitteschön auch mit den Freiheiten einer Unabhängigkeit. Darunter verstehe ich, dass mir keine Firma vorschreibt, wie und in welchem Umfang ich vertragliche Bindungen mit Dritten eingehe, es keine Auflagen in Bezug auf Umsatz gibt und mir niemand vorschreibt, wo ich meine Produkte / Dienstleistung anbiete.
  • Ein Networker, und somit selbständiger Unternehmer, sollte demnach das unbenommene Recht haben, mit einem oder mehreren Lieferanten eigener Wahl zusammen zu arbeiten. Die unternehmerische Freiheit ist gesetzlich garantiert. Was bei bei Handelsvertreterverträgen (Ausschluß von direkten Konkurrenzangeboten) durchaus üblich ist, ist im Networkmarketing nicht mehr zeitgemäß ( neue Ethik).
  • Sieht ein Vertrag ordentliche Kündigungen beider Seiten auch ohne Angabe von Gründen vor, verbirgt sich hier die Gefahr, dass man bei erreichen einer hohen Verdienststufe ohne Grund fristgemäß vom Unternehmen gekündigt werden kann, das sich dann einfach jeder weitere Provisionzahlung entziehen kann.
  • Kündigung sollten dem Partner vorbehalten bleiben und dem Unternehmen nur aus wichtigem Grund wie z. B. schwerwiegenden Vertragsverstößen durch den Partner (geschäftschädigendes Verhalten) möglich sein.
Dieser Artikel enthält Grundgedanken aus :
Norbert Warnke: "Network Marketing Fakten" ; eBook ( Ausgabe 01/2009)  

Geschrieben von Erhard Lotta am 27. November 2010 | Abgelegt unter Network Marketing | Keine Kommentare

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